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last update 17.06.2022

    Ing.-Büro Zitzelsberger

    Neue KÜS-Prüfstelle für HU/AU im Münchner Osten eröffnet

    Neumarkter Str. 76, 81673 München - Berg am Laim, Telefon: 089 411 77 201

    Nachstehend finden Sie Informationen zu aktuellen Fragestellungen rund um das Kfz.


    Umweltzone und Feinstaubplakette

      Der Gesetzgeber hat in den Innenstädten sogenannte Umweltzonen ausgewiesen.
      In München liegt diese Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings (ohne diesen selbst). Hier gilt Einfahrverbot für Kfz ohne grüne Feinstaubplakette ("Umweltplakette"). Ob für Ihren Diesel eine Nachrüstmöglichkeit eines Partikelminderungssystems existiert erfahren Sie hier "Nachrüstmöglichkeiten"
      Welche Feinstaubplakette kann mein Fahrzeug bekommen? Die KÜS hat diese Informationen für Sie aufbereitet
      und einen "Feinstaub-Plaketten-Rechner" integriert.
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    Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen (nach G607)

      An unseren Prüfstellen können wir Gasprüfungen nach G607 an Wohnwagen und Wohnmobilen abnehmen. Bitte beachten Sie:

    • Gasprüfung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Die Plakette gibt das Kalenderjahr an, in dem die Gasprüfung durchgeführt werden muß. Die Tag-genaue Gültigkeit ist nur aus der gelben Prüfbescheinigung ersichtlich. Die neuen Plaketten weisen auch den (nach oben gedrehten) Monat aus.
    • Abgelaufene Gültigkeit bedeutet bei der HU am Wohn-Anhänger "Hinweis", bei einem Wohnmobil dagegen "Erheblicher Mangel", d.h. die HU-Plakette kann ohne bestandene Gasprüfung nicht zugeteilt werden. Wir bitten daher bei fälliger Gasprüfung um kurze Anmeldung, um die notwendige Ausrüstung zur Durchführung der Prüfung bereithalten zu können.
    • Bitte bringen Sie mit: Ihre NICHT leere Gasflasche, den gelben Prüfnachweis und alle evtl. portablen und ansteckbaren Geräte.
    • Achtung! Reglereinheit und Schläuche dürfen maximal 10 Jahre alt sein. Ggf. im Vorfeld erneuern.
    • Grundsätzlich empfehle ich die Gasprüfung bei hierfür speziell ausgerüsteten Betrieben durchführen zu lassen, die ggf. auch gleich eine evtl. notwendige Reparatur durchführen können. Mit Firma Intercamp in Anzing "www.ic-intercamp.de" habe ich persönlich gute Erfahrung gemacht
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    Kriterien zur Oldtimereinstufung, Oldtimerkennzeichen und "07-er"-Kennzeichen

      §23 StVZO ersetzt den "alten" §21c. Hierbei ist zu beachten:

    • Die notwendige Untersuchung wird an unserer Prüfstelle durchgeführt und das entsprechende Gutachten erstellt.
    • Die Rahmenbedingungen sind vom Gesetzgeber faktisch nicht geändert worden. Grundlage ist nach wie vor die Richtlinie für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fahrzeugen, die im Verkehrsblatt 1997, S. 515 bekanntgemacht wurde. Hierauf basierend wurde von der Technischen Prüfstelle, hier vertreten durch den TÜV Süd in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V. (DEUVET) ein Anforderungskatalog erstellt, welcher in vollem Umfang bei diesen Institutionen bekannt gemacht wurde.

    Eine Zusammenfassung finden Sie hier. nach oben


    Wiederzulassung von länger als 18 Monaten abgemeldeten Fahrzeugen (gültig seit 01.03.2007)

      Grundsätzlich wird kein §21 (Vollgutachten) mehr gefordert, sondern es genügen HU (§29) und AU (§29/47). Dies gilt zumindest für all die Fzg, welche nicht länger als ca. sieben Jahre abgemeldet waren, bzw. bei denen noch der alte Fzg-Brief vorhanden ist (im Zweifel kurz bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen).

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    AU mit OBD-Fahrzeugen

      Für alle Kfz gilt: die AU ist "nur noch" Teiluntersuchung der Hauptuntersuchung (HU), das bedeutet, ohne AU keine HU. Sie darf zum Zeitpunkt der HU nicht älter als zwei Monate sein! Der Nachweis ist bei der HU vorzulegen.
      Bei allen Pkw wird wieder die Endrohrmessung durchgeführt.

    Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier. nach oben


    Überprüfung elektronischer Systeme im Rahmen der HU

      Für Pkw ab EZ 01.04.2006: Untersuchung von sicherheitsrelevanten, elektronischen Helferleins wie z.B. ABS, ESP, Kurvenlicht, etc.. Achtung: bei festgestellter Fehl- oder Nichtfunktion wird von uns keine Plakette zugeteilt!

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    100 km/h Plakette für Anhänger

    • Zur Erlangung des 100-km/h-Siegels sind neue Vorschriften zu beachten.
    • Wie bisher gelten verschiedene Faktoren (siehe link) zur Ermittlung des mindestens erforderlichen LEER-Gewichts des Zugfahrzeugs (Feld "G" in Zulassungsbescheinigung bzw. Ziffer 14 im alten Fahrzeugschein), um mit dem Gespann 100 km/h fahren zu dürfen.
    • Neu ist, dass das Siegel nicht mehr nur an eine bestimmte Kombination von Kfz und Anhänger gebunden ist. Vielmehr bekommt nur noch der Anhänger das Siegel und der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass zum Zeitpunkt des 100 km/h-Betriebs das Gespann (Zugfahrzeug und Anhänger) alle notwendigen Auflagen erfüllt!
    • Bitte beachten Sie, dass die 100 km/h Regelung eine rein deutsche Ausnahmegenehmiung darstellt und im Ausland keinerlei Gültigkeit besitzt. Es sind im Ausland selbstverständlich die dort für Anhängerbetrieb gültigen Einschränkungen und Vorschriften zu beachten!!!

    Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier. nach oben


    Alternative Antriebe: Gasanlagen in Kfz

    • LPG (Liquified Petroleum Gas), auch Autogas genannt. Hauptbestandteile Butan und Propan, beides schwerer als Luft (in geschlossenen Räumen auf ausreichende Belüftung achten). Unter relativ geringem Druck von ca. 8 bar flüssig.
    • CNG (Compressed Natural Gas), Erdgas. Hauptbestandteil Methan, leichter als Luft. Druck im Tank bis ca. 200 bar
    • Beide Gassorten sind steuerlich bevorteilt und daher günstiger bei den Verbrauchskosten. Geringe Einbußen bei der Leistung sind manchmal in Kauf zu nehmen.
    • Viele Fahrzeugtypen können nachgerüstet werden (Hersteller kontaktieren). Vorschriften beachten.
    • Meist sind die Fahrzeuge bivalent ausgelegt, das bedeutet, dass zwischen Gasbetrieb und Benzinbetrieb umgeschaltet werden kann.

    Für weitere Informationen zu gesetzlichen Vorschriften klicken Sie bitte hier oder für eine Zusammenfassung hier
    Für weitere Informationen zu allgemeinen Fragen rund um Autogas klicken Sie bitte hier. nach oben


    Bereiten Sie Ihr Auto auf den Winter vor

    • Winterreifen: Profiltiefe am besten mindestens 4 mm. Alter maximal 6 Jahre. Beschädigungen? Luftdruck?
    • Frostschutz min. -30 Grad für Kühler und alle Waschwasserbehälter
    • neue Scheibenwischerblätter montieren
    • Frontscheibe oder besser alle Scheiben gründlich von innen reinigen. Das vermindert Beschlagen.
    • Türgummis mit Schutz (z.B.) Talkum) versehen. Vermindert Zufrieren und Alterung
    • Schlösser mit Graphitöl behandeln
    • Fahrzeug reinigen und mit Hartwachs behandeln. Ggf. Unterbodenschutz kontrollieren und evtl. ausbessern lassen.
    • Altersschwache Batterie prüfen, ggf. austauschen
    • Beleuchtung zusammen mit einem Helfer kontrollieren.
    • "Plakettenkontrolle": Wann ist die nächste Haupt- und/oder Abgasuntersuchung fällig?
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    Sinnvolle Utensilien für die kalte Jahreszeit

    • Ist der Verbandskasten noch vollständig und nicht zu alt (Ablaufdatum siehe Aufkleber)
    • neuer Eiskratzer, Enteisungsspray, Handschuhe, Decke
    • Scheibenschwamm mit Lederüberzug
    • Türschloßenteiser in Hand- bzw. Jackentasche
    • Ggf. Schneeketten, Arbeitshandschuhe und kleine Matte zum Daraufknien
    • "Schneebesen" mit langem Griff, evtl. Kinderschaufel aus Plastik
    • Abdeckung für die Frontscheibe für Laternenparker
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    Verhalten im Winter

    • Vor Fahrtantritt: Fahrzeug komplett von Eis und Schnee befreien, Scheinwerfer und Rücklichter nicht vergessen!
    • vermeiden Sie ewiges Warmlaufen im Stand!
    • Fahren Sie erst los, wenn alle Scheiben frei sind. Öffnen Sie die ersten paar Kilometer das Fenster ein wenig.
    • Fahren Sie defensiv. Rechnen Sie immer mit glatten Stellen (Wald, Brücken etc.).
    • Fahren Sie den Motor erst warm, bevor Sie ihm hohe Leistung und Drehzahlen abverlangen.
    • Achtung: Ständiges Kurzstreckenfahren mit Licht, Heckscheibenheizung, Radio, Sitzheizung etc. saugt die Batterie leer!
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