Winterreifen, Pflicht oder nicht?

    Bei Wintereinbruch passieren nicht nur zahlreiche Unfälle, die auf falsche Bereifung in Verbindung mit nicht angepasster Fahrweise zurückzuführen sind, sondern es bilden sich auch jedes Jahr erneut unzählige Staukilometer, weil Fahrzeuge aufgrund ihrer ungeeigneten Bereifung im Schnee stecken bleiben. Denn darin sind sich alle einig: Sobald sich eine Schneedecke gebildet hat, ist der Winterreifen dem Sommerpneu haushoch überlegen.

    Das Verkehrsministerium hat deshalb einen entsprechenden Verordnungsentwurf ausgearbeitet, der am 21.12.2005 vom Bundesrat genehmigt wurde. Ihren Weg in die Straßenverkehrs-Ordnung fand die Änderung Mitte 2006. Es geht um die Änderung des § 2 der StVO:

    §2 (3a) 1.Satz StVO: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage...

    Man sieht, der Begriff "Winterreifen" kommt nicht ausdrücklich vor, sondern es muss sich um "geeignete" Bereifung handeln. Es fehlt aber eine zwingende Definition in Abhängigkeit vom konkreten Straßenzustand. Diese vage formulierte Vorschrift dürfte deswegen extrem auslegungsbedürftig sein. In einer Pressemitteilung vom 21.12.2005 schreibt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:

    "Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen..."

    Die Notwendigkeit einer verkehrssicheren Bereifung leiten Kenner der StVO schon immer aus den bisher vorhandenen Paragrafen ab: Neu ist also lediglich der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand: Bei ungeeigneter Bereifung speziell auf winterlichen Straßen muss ab 2006 mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei Behinderung anderer sogar mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. Trotzdem hilft auch der Kommentar des Ministers nicht sehr viel weiter: Was passiert beispielsweise, wenn man mit dem (Zitat) "guten Sommerreifen" auf Schnee ins Rutschen kommt? Kann der Beweis angetreten werden, dass so etwas mit dem Winterreifen auch passiert wäre? Mal sehen was die Gerichte im nächsten Winter dazu sagen...