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| Gewerbeverband Unterhaching |
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| Kfz-Auskunft.de |
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| www.Smarte-Werbung.de |
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| last update 17.06.2010 |
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Schadengutachten
Bei Unfallschaden durch Fremdverschulden, sind Sie (zumindest finanziell) so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Zur Beweissicherung und Ermittlung der Reparatur- und aller weiterer Kosten und Werte fertigen wir für Sie ein Schadengutachten.
Fremdverschuldeter Unfall
- Freie Wahl des Gutachters
- Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
- Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
- Freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen
Die Kosten für Reparatur, Gutachten sowie alle weiteren mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Kosten ersetzt die gegnerische Haftpflichversicherung.
Eigenverschuldeter Unfall
Ihre eigenen Reparatur- und Gutachterkosten ersetzt Ihre Vollkasko - sofern abgeschlossen.
- Bitte beachten Sie: Keine freie Gutachterwahl!
Schaden durch Wind, Wetter oder Wild
Reparatur- und Gutachterkosten an Ihrem Fahrzeug ersetzt Ihre Teilkasko - sofern abgeschlossen.
- Bitte beachten Sie: Keine freie Gutachterwahl!
Rechtlicher Hinweis
Wir dürfen keinerlei Rechtsberatung geben. Darum kontaktieren Sie bei unklarer Rechtslage bitte unbedingt Ihren Anwalt.
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Vereinbaren Sie - auch kurzfristig - einen Termin Tel: 089 / 20 33 17 07 mobil 0172 / 851 66 21
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